Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Schwimmkursen der Schwimmschule Marc
Allgemeines
1.1 Der Vertragliche Gegenstand sind Schwimmunterrichtskurse für Kinder mit jeweils 10 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten.
1.2.Die nachfolgenden Bedingungen für die Teilnahme an Schwimmkursen regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Schwimmschule Marc und dem Kursteilnehmer bzw. der Kursteilnehmerin ( nachstehend „Teilnehmer“ genannt ).
1.3.Wer sich zu einem Schwimmkurs der Schwimmschule Marc anmeldet, erkennt die folgenden Teilnahmebedingungen sowie die Haus- und Badeordnung des jeweiligen Schwimmbades ausdrücklich an. Dies wird durch die Überweisung der Kursgebühr zum Ausdruck gebracht und bestätigt.
Gesundheitliche Einigung
2.1. Der Teilnehmer erklärt mit seiner Anmeldung, dass er keine der Kursteilnahme entgegenstehende gesundheitliche Beeinträchtigung, z.B. Herz- oder Kreislauferkrankung, hat. Im
Zweifel ist eine vorherige Rücksprache mit dem Arzt erforderlich.
2.2. Die Schwimmschule Marc ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurück zu treten, wenn der Teilnehmer nicht die für das Kursprogramm erforderliche Gesundheit aufweist.
2.3. Die Kursteilnahme erfolgt eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko.
Organisatorische Hinweise
3.1. Es besteht kein Anspruch darauf, dass ein Kurs durch einen bestimmten Trainer durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn ein Kurs mit dem Namen eines Trainers angekündigt
wurde.
3.2. Kurse kommen nicht zustande oder können durch die Schwimmschule Marc abgesagt und verschoben werden bei:
Ausfall des Kursleiters
bei längerfristiger Schließung des Bades oder der Schule zum Beispiel wegen einer technischen Störung oder "höherer Gewalt" (Naturkatastrophen, Epidemien, etc.).
bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Die Schwimmschule Marc wird die Teilnehmer bei Kursausfall unverzüglich benachrichtigen und soweit möglich, einen neuen Kurstermin mitteilen. Bereits gezahlte Kursentgelte
werden auf den neuen Kursstart angerechnet.
3.3. Können einzelne Kurseinheiten an den vorgesehenen Kurstagen, z.B. wegen Erkrankung des Kursleiters oder aus betrieblichen Gründen, z.B. kurzfristige Schließung des Bads oder der Schule aus technischen Gründen usw. oder wegen "höherer Gewalt", nicht stattfinden, werden die ausgefallenen Kurseinheiten nachgeholt.
Stornierung, Nichterscheinen des Teilnehmers
4.1. Der Teilnehmer kann den Vertrag bis zu 14 Tage vor dem ursprünglich geplanten Kursbeginn ohne Angabe von Gründen stornieren. Für die Stornierung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 5,00€ an, bei bereits gezahltem Kursendgeld wir der Betrag verrechnet. Im
Falle einer Stornierung im Zeitraum von 14 bis 7 Tage vor dem geplanten Kursbeginn wird dem Teilnehmer eine Stornierungsgebühr( Reuegeld )in Höhe von 50% des Kursentgeltes berechnet. Erfolgt
die Stornierung später oder wird der Kurs ohne vorangehende Anzeige nicht angetreten, so besteht kein Anspruch auf Erstattung des Kursentgeltes.
4.2. Die Stornierung bedarf der Textform und ist per E-Mail an kontakt@schwimmschule-marc.de zu richten.
4.3. Nimmt der Teilnehmer, egal aus welchem Grund ( insbesondere wegen Krankheit, “Fremdeln“ ,etc. ), nicht am gebuchten Kurs oder an einzelnen Kurseinheiten teil, besteht kein
Anspruch des Teilnehmers auf Nachholung oder ( anteilige ) Erstattung des Kursentgelts. Die Regelungen zu Stornierung gemäß Ziffer 4.1. und 4.2. bleiben unberührt.
Haftung
5.1.Die Teilnahme an den Kursen sowie die Benutzung des Bades einschließlich seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
5.2. Die Haftung der Schwimmschule Marc sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei:
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf ( sog. Kardinalpflichten ).
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche auf anderen Umständen als Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden,
der bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die er kannte oder kennen musste, hätte
voraussehen müssen. Gleiches gilt bei grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen ( nicht leitende Angestellte ) außerhalb des Bereichs der wesentlichen
Vertragspflichten, sowie der Lebens-, Körper- oder Gesundheitsschäden.
5.3. Der Teilnehmer hat der Schwimmschule Marc einen Schaden unverzüglich mitzuteilen.
Sportgesundheit
Sollte Ihr Kind an einer Krankheit leiden, die eine besondere Betreuung beim Sport erfordert, oder eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit im Wasser mit sich bringt, ist dies dem Übungsleiter in der ersten Stunde mitzuteilen.